Die Diagnostik und Therapiemaßnahmen, die durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, entsprechen in der Regel modernen Wirtschaftlichkeitsgeboten und garantieren eine ausreichende Behandlung.
Auf Wunsch des Patienten können darüber hinaus individuelle Gesundheitsleistungen in das Behandlungsspektrum aufgenommen werden. Die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Es handelt sich hierbei um privat zu bezahlende Leistungen.
Bei privat versicherten Patienten übernehmen hier die Kassen einen Kostenanteil. |